Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für alle Einkaufsverpflichtungen von RONDO.

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen der RONDO Burgdorf AG (im folgenden RONDO genannt) sind für alle Einkaufsverpflichtungen von RONDO massgebend, sofern nicht schriftlich, in beiderseitigem Einvernehmen, eine andere Vereinbarung getroffen wird.

1.2 Der Verkäufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Allgemeiner Vertragsbedingungen.

2. Auftragserteilung

2.1 Rechtsverbindliche Bestellungen können per Briefpost, Fax oder mit anderen elektronischen Datenübermittlungsformen aufgegeben werden. Mündliche oder telefonische Abmachungen sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von RONDO mit den vorerwähnten Datenübermittlungsformen bestätigt werden.

2.2 Die gänzliche oder teilweise Weitergabe der Bestellung an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung von RONDO.

2.3 Jede Bestellung muss innert 14 (vierzehn) Tagen ab Datum derselben in einer unter Art. 2.1 erwähnten Datenübermittlungsform bestätigt werden, sofern nicht sofortige Lieferung erfolgt. RONDO ist berechtigt, von nicht bestätigten Bestellungen jederzeit zurückzutreten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schliessen alle Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transport) ein. Preisänderungen oder  diesbezügliche Vorbehalte sind nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von RONDO ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

3.2 Für jede Lieferung ist eine separate Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer und Hinweis auf die RONDO Bestellnummer und Artikelnummer auszustellen. Rechnungen ohne diese Angaben werden zurückgewiesen. Nachnahmesendungen werden nicht akzeptiert.

3.3 Zahlungen von RONDO erfolgen unabhängig einer Prüfung der Ware bei deren Eingang am Bestimmungsort. Die Zahlungen, bzw. Teilzahlungen, von RONDO bilden somit keine Anerkennung von Menge, Preis und Qualität. Die diesbezüglichen Rechtsansprüche von RONDO bleiben deshalb auch nach erfolgter Bezahlung der Ware vollumfänglich gewahrt.

3.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen franko Burgdorf, 60 Tage netto nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens nach Lieferung der Ware.

3.5 Die Abtretung von RONDO gegenüber bestehenden Forderungen, wie auch die Verrechnung mit Gegenforderungen, ist nur mit schriftlicher Zustimmung von RONDO zulässig.

4. Material, Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle und sonstige Hilfsmittel

4.1 Material, Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle und sonstige Hilfsmittel, die dem Verkäufer von RONDO zur Verfügung gestellt werden, bzw. auf Kosten von RONDO hergestellt werden, bleiben bzw. sind Eigentum von RONDO.

4.2 Die vorstehend erwähnten Hilfsmittel resp. Materialien dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nur zur Erfüllung der Bestellung zu verwenden. Die Hilfsmittel resp. das nicht gebrauchte Material sind auf Verlangen von RONDO jederzeit, spätestens jedoch bei Auslieferung der Ware, unversehrt zurückzugeben oder, falls ausdrücklich vereinbart, vom Verkäufer bis auf Widerruf zu verwahren.

4.3 Soweit die Bestellung von RONDO eine individuelle Herstellung im Sinne eines Werkvertrages (Art. 363 ff. OR) betrifft, stehen RONDO das geistige Eigentum und die ausschliessliche Nutzung an allen diesbezüglichen Konstruktions- und Entwicklungsergebnissen uneingeschränkt zu. Die Konstruktionen und Entwicklungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RONDO weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder für eigene oder andere Zwecke verwendet werden.

5. Lieferfrist

5.1 Die von RONDO bestimmten Liefertermine und Lieferfristen (auch bei Teillieferungen) sind verbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Ware am Erfüllungsort eingetroffen ist.

5.2 Lieferverzug tritt ohne Mahnung ein.

5.3 RONDO ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Konventionalstrafe geltend zu machen. Die Konventionalstrafe beträgt für jede begonnene Woche der Verspätung 1%, insgesamt maximal 10%, berechnet auf dem Vertragspreis der gesamten Lieferung. Nach Erreichen des Maximums der Konventionalstrafe kann der Besteller nach seiner Wahl am Vertrag festhalten oder vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung des aus dem Verzug entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

5.4 RONDO muss vorzeitige Lieferungen nicht annehmen. Sofern RONDO vorzeitige Lieferungen behält, werden die Bedingungen fallweise gemeinsam festgelegt. Die Zahlungsbedingungen richten sich auch im Fall einer vorzeitigen Lieferung nach Ziffer 3 dieser Einkaufsbedingungen. Für die Berechnung der Zahlungsfrist ist der ordentliche Liefertermin massgebend.

6. Erfüllung

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, hat die Lieferung an den von RONDO bezeichneten Erfüllungsort zu erfolgen.

6.2 Unter Vorbehalt einer anderen Vereinbarung und der Vereinbarung eines Incoterms gehen Nutzen und Gefahr nach dem Abladen der Ware vom letzten Transportmittel am Erfüllungsort auf RONDO über.

6.3 Jeder Lieferung ist ein detaillierter Lieferschein beizulegen, welcher zumindest Bestellnummer, RONDO Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Stückzahl sowie Brutto- und Nettogewicht enthält. Die in den Bestellungen festgelegten Mengen sind einzuhalten. RONDO behält sich vor, überzählige Teile dem Verkäufer gegen volle Entschädigung ihrer Umtriebe zur Verfügung zu stellen und bei Mindermengen auf Erfüllung der bestellten Menge zu bestehen.

6.4 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt bis zum Übergang von Nutzen und Gefahr dem Lieferanten.

7. Garantie/Gewährleistung

7.1 Der Verkäufer prüft Menge und Qualität der Ware vor dem Versand.

7.2 Der Verkäufer übernimmt Gewähr für die vertragsgemässe Lieferung von rechts- und sachmängelfreier Ware in einwandfreiem Zustand unter Verwendung einwandfreier Rohstoffe, geeignet für den vorgesehenen Verwendungszweck. Hierzu gehört insbesondere auch die Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Sicherheitsvorschriften des Hersteller- und Bestimmungslandes. Der Verkäufer garantiert, auch bei der genehmigten Weitergabe der Bestellung an Dritte, dass die Lieferung den oben beschriebenen Ansprüchen entspricht und die Vertraulichkeit der ihm überlassenen Informationen gewahrt bleibt. Der Verkäufer übernimmt diese Gewährleistung für Material, Konstruktion, Ausführung, Verarbeitung für die Dauer von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab Übergabe der Ware am Erfüllungsort. Im Falle von Ersatzlieferungen oder nach Beendigung der Instandstellung von mangelhaften Waren beginnt die Garantiefrist erneut zu laufen.

7.3 Die gelieferte Ware wird möglichst bald nach Empfang, spätestens bei der Weiterverarbeitung oder Inbetriebnahme, geprüft und dem Verkäufer werden allfällige Mängel unverzüglich mitgeteilt. Da es bei den meisten Lieferungen jedoch nicht möglich ist, die Vertragskonformität der Ware sofort zu überprüfen, anerkennt der Verkäufer, dass Mängelrügen ohne Einhaltung einer Rügefrist als rechtzeitig erhoben gelten, sofern diese während der Garantiefrist mitgeteilt werden. Diese Regelung gilt nur, sofern die Parteien keine spezielle Qualitätsvereinbarung getroffen haben.

7.4 Im Falle von mangelhafter Lieferung ist der Lieferant verpflichtet, die sofortige kostenlose Beseitigung des Mangels zu übernehmen. Nach eigener Wahl hat RONDO das Recht, vom Lieferanten kostenlosen Ersatz mangelhafter Ware, die Wandelung oder die Minderung zu verlangen. Die Geltendmachung von jeglichem Schadenersatz bleibt vorbehalten. RONDO kann die Bezahlung ganz oder teilweise zurückhalten, bis der Verkäufer je nach dem von RONDO gewählten Recht seiner Pflicht zur Lieferung von einwandfreier Ersatzware, zur Wandelung, zur Minderung und/oder zum Ersatz von Schaden nachgekommen ist. Verrechnung ist zulässig.

7.5 Der Verkäufer hält RONDO gegen alle Ansprüche Dritter aufgrund behaupteter oder erfolgter Verletzungen von Schutzrechten irgendwelcher Art vollumfänglich schadlos.

8. Firmen- und Warenzeichen

Sofern RONDO dies wünscht, sind die Firmen- und Warenzeichen auf den von RONDO bestellten Waren gemäss Anordnung anzubringen. Die so gekennzeichneten Gegenstände dürfen ausschliesslich an RONDO geliefert werden. Beanstandete und von RONDO zurückgesandte Waren, welche mit ihren Firmen- oder Warenzeichen versehen sind, müssen nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung unbrauchbar gemacht werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, auf Verlangen von RONDO, innert angemessener Frist die technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen. RONDO ist berechtigt, diese an Dritte weiterzugeben.

9. Produktehaftung

9.1 RONDO wird den Verkäufer unverzüglich über jeden ihr bekannt gewordenen Produktfehler an der gelieferten Ware unterrichten, falls der Fehler zu einem Unfall mit der Folge von Tod, Körperverletzung oder Sachschaden geführt hat oder führen könnte, und sich mit dem Verkäufer über das weitere Vorgehen absprechen. Der Verkäufer wird RONDO bei der Auseinandersetzung mit Geschädigten unterstützen und sie von  berechtigten Ansprüchen, soweit diese auf vom Verkäufer zu vertretende Produktfehler an der gelieferten Ware zurückzuführen sind und für die RONDO bzw. der Verkäufer aufgrund einer Produkthaftungsgesetzgebung einzustehen haben, freistellen. Als berechtigt gelten Ansprüche nur, wenn sie entweder von RONDO bzw. vom Verkäufer anerkannt oder in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren, das RONDO geführt hat, dem resp. den Geschädigten zuerkannt worden sind. Der Verkäufer wird RONDO alle hierdurch entstandenen Kosten erstatten und weiteren Schaden ersetzen.

9.2 Der Verkäufer übernimmt alle Kosten für Rückrufaktionen, welche auf die Mangelhaftigkeit oder Unsicherheit von ihm gelieferter Waren zurückzuführen sind.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, wobei die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf («Wiener Kaufrecht») ausgeschlossen wird.

10.2 Für allfällige Streitigkeiten, welche aus oder in Verbindung mit dem Lieferverhältnis entstehen, wird der Gerichtsstand Burgdorf/Schweiz vereinbart.

RONDO Burgdorf AG
Heimiswilstrasse 42
3400 Burgdorf / Schweiz